Vermietung

§1: Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung der jeweiligen Ferienwohnung vom Gast durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages bestellt wurde (dieser steht Ihnen in wenigen Tagen hier zum ebenfalls download bereit).

§2: Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einem einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich ferner, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

§3: Der Gast ist verpflichtet, bei nicht Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 95 Prozent des vereinbarten Preises zu zahlen, sofern der Vermieter die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten kann.

§4: Bei großen Verstößen durch den Gast ist eine Kündigung des Vertrages durch den Vermieter möglich. Außergewöhnliche Verunreinigungen, Beschädigungen, Zerstörungen odr Schadenersatzleistungen gehen zu Lasten des Mieters.

§5: Die Miete für die Ferienwohnung ist am Anreisetag zu entrichten. Ebenfalls die ortsübliche Kurtaxe.

§6: Am Anreisetag steht die Ferienwohnung dem Gast die Ferienwohnung ab … zur Verfügung.
Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 11 Uhr besenrein verlassen.

§7: Der Gast hat nicht das Recht, die Ferienwohnung an Dritte weiterzuvermieten!

§8: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Empfehlung

Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit oder Unfall Ihre Reise nicht antreten konnen oder vorzeitig abbrechen müssen, ersetzt Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung einen großen Teil Ihrer Kosten. Diese Versicherung können Sie in jedem Reisebüro abschließen.